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Brauchtumsfeuer

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Osterfeuer sind ein beliebter Brauch an Ostern. Die Stadt Harsewinkel weist darauf hin, dass jedes Osterfeuer
unter Angabe der Lage des Abbrennplatzes bei der Ordnungsverwaltung der Stadt Harsewinkel durch den Verantwortlichen anzumelden ist. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Brauchtumsfeuer -wie das Osterfeuer- nicht das Verbrennen von Abfällen zum Ziel haben, sondern der Brauchtumspflege innerhalb örtlicher Gemeinschaften dienen. Um Brauchtumsfeuer handelt es sich z.B. dann, wenn diese von Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Vereinen oder größeren Nachbarschaften veranstaltet werden. Bei der Verbrennung von Pflanzenschnitt nur eines einzelnen Gartenbesitzers handelt es sich also nicht um ein Brauchtumsfeuer in diesem Sinne, auch wenn die Verbrennung zur Osterzeit geschieht. 

Da jedes einzelne Osterfeuer eine Umweltbelastung darstellt, ist rechtzeitig zu überlegen, ob nicht durch eine gemeinsame Veranstaltung mit anderen Vereinen und Einrichtungen die Anzahl der Osterfeuer verringert werden kann. 

In Brauchtumsfeuern können geeignete pflanzliche Rückstände, wie z.B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht verbrannt werden dürfen dabei Abfälle wie z.B. beschichtetes/behandeltes Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter usw.), Altreifen, Sperrmüll. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle und Mineralölprodukte oder andere Abfälle, wie z.B. Plastik und Verpackungsrückstände, dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden. 

Die umweltfreundliche Alternative zu den Osterfeuern ist die ganzjährige Abgabemöglichkeit von Strauch- und Baumschnitt beim Recyclinghof in Harsewinkel, Dr.-Brenner-Straße 10, Tel.: 05247/932-921. Hier wird das Material zu Kompost verarbeitet und so dem Naturkreislauf wieder zur Verfügung gestellt. 



§ 13 OVO der Stadt Harsewinkel vom 15.12.2011

Die nächste Anmeldemöglichkeit wird im Frühjahr 2024 bestehen.

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