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Parkausweise für besondere Berufsgruppen

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot können für Fahrzeuge bestimmter Berufsgruppen ermöglicht werden, z.B.

  1. Soziale Dienste (wie Alten- und Pflegedienste)
  2. Handwerksbetriebe (Siehe Dokument: Parkausweise: Antragsberechtigte Betriebe)

Die entsprechenden Parkausweise können befristet für das Kreisgebiet, für den Regierungsbezirk Detmold oder für das Land NRW erteilt werden.

Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:

  • im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286 /290.1 StVO)
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen

Die Genehmigung ist schriftlich formlos über die Emailadresse bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel zu beantragen.

Die Gültigkeit beträgt maximal ein 1 Jahr.

Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich.



  1. Schriftlicher Antrag
  2. Kopie der Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben nach der Handwerksordnung
  3. Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
  4. Kopie der Zulassung als sozialer Dienst bei ambulanten sozialen Diensten
  5. Kennzeichen der Fahrzeuge
  6. Fotos der Werkstatt- oder Servicefahrzeuge mit beidseitiger, seitlicher Firmenbeschriftung (Größe mind. DIN A4) sowie dem Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges
Kreis Gütersloh   80,00 € Regierungsbezirk Detmold    120,00 € Land NRW 240,00 €