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Verkehrsregelung und -beschilderung

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Zuständig für die Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen (Verkehrszeichen, Geschwindigkeitsbeschränkungen usw.) im Stadtgebiet Harsewinkel ist ab dem 01.01.2024 die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel.

Mit Fragen oder Anregungen können Sie sich nun direkt an die Stadt Harsewinkel wenden.
Für Fragen und Anregungen bzgl. Ampelanlagen wenden Sie sich bitte weiterhin an den Kreis Gütersloh. Alternativ können Sie sich auch an die Stadt Harsewinkel wenden, die diese Angelegenheiten zusammen mit ihrer Stellungnahme der Kreisverwaltung zur Entscheidung vorlegt.



Zuständige Kontaktperson