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Verkehrshindernisse (Ausnahmegenehmigung)

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn öffentlicher Verkehrsraum, z.B. Straßen, Wege und Plätze, als Lagerplatz bzw. als Hindernis in Anspruch genommen werden soll, ist eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Dazu zählen Baumaterial, Geräte, Container, Werkstattwagen, mobile Toiletten, Arbeitsbühnen, Gerüste, Aufzüge oder ähnliches. Mit der Ausnahmegenehmigung wird gleichzeitig festgelegt, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist.

Die Ausnahmegenehmigung ist formlos per E-Mail (nur in Ausnahmefällen per Post) bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel zu beantragen.

Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich.



1. Skizze, Plan oder Beschreibung mit Abmessungen zur Veranschaulichung

2. Zertifikat nach MVAS 99/ RSA 21

3. Handynummer des Verantwortlichen

30 € bis 120 € (bei hohem Aufwand Einzelberechnung und höhere Kosten möglich)

Zuständige Kontaktperson