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Baustellensicherung

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Baustellensicherung

Wenn öffentlicher Verkehrsraum, z.B. Straßen, Wege und Plätze, für Bauarbeiten in Anspruch genommen werden soll, ist eine Genehmigung (Anordnung) der Straßenverkehrsbehörde erforderlich.

Der betreffende Bereich ist durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach Vorgabe der Straßenverkehrsbehörde abzusichern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.

Die Genehmigung (Anordnung) ist mit beigefügtem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel zu beantragen.

Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich.

Verkehrshindernisse

Auch wenn öffentlicher Verkehrsraum z.B. als Lagerplatz in Anspruch genommen werden soll, ist eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Dazu zählen Baumaterial, Geräte, Container, mobile Toiletten, Arbeitsbühnen, Gerüste, Aufzüge oder ähnliches. Mit der Ausnahmegenehmigung wird gleichzeitig festgelegt,
wie dieses „Verkehrshindernis“ zu sichern ist.

Die Genehmigung (Anordnung) ist mit beigefügtem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel zu beantragen.

Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich.



  1. Antrag für die verkehrsrechtliche Anordnung
  2. Verkehrszeichenplan
  3. Lageplan / Luftbild
  4. Zertifikat nach MVAS 99/ RSA 21
  5. Handynummer des Verantwortlichen 

Der Antrag ist grundsätzlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen, möglichst 7 Tage vor Beginn der Arbeiten.

Sollte aufgrund der kurzfristigen Antragstellung eine Bearbeitungszeit von weniger als 5 Tagen entstehen, wird zusätzlich ein Eilzuschlag in Höhe von 100,00 € fällig.

Die Bearbeitung kann je nach Umfang bis zu zwei Wochen dauern.

Anordnung mit bestehenden Regelplänen/Verkehrszeichenplänen                   45,00 €
Anordnung mit indiv. erstellten Verkehrszeichenplänen (einfach)                  100,00 €
Anordnung mit indiv. erstellten Verkehrszeichenplänen (umfangreich)           200,00 €
Anordnung für mehr als 2 Straßen (Regelpläne)                                          100,00 €
Anordnung für mehr als 2 Straßen (einfache Verkehrszeichenpläne)              240,00 €
Anordnung für mehr als 2 Straßen (umfangreiche Verkehrszeichenpläne)      405,00 €  
Nachtragsanordnung                                                                                   30,00 €
Nachtragsanordnung mit Verkehrszeichenplänen                                           80,00 €  
Verlängerungen                                                                                          30,00 €
Zuschlag für Ortstermin                                                                              75,00 € 
Eilzuschlag (Bearbeitungszeit weniger als 5 Tage)                                        100,00 €