Suche
Abwasserbeseitigung: Erhebung/ Abrechnung von Gebühren
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Die Stadt Harsewinkel erhebt von Eigentümern oder Nutzungsberechtigten von angeschlossenen Grundstücken für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Klärwerk und Kanalnetz) Schmutzwasser- und Regenwassergebühren.
Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der Einleitungsmenge in Kubikmetern. Für starkverschmutzes Schmutzwasser wird ein Gebührenzuschlag erhoben.
Die Regenwassergebühr richtet sich nach der versiegelten Grundstücksfläche in Quadratmetern, die in das jeweilige Kanalsystem entwässert.
Beide Benutzungsgebühren sind inhaltlich zu trennen von den einmaligen Abwasseranschlussbeiträgen sowie den einmaligen Herstellungskosten für die Anschlüsse. Näheres ist in der vom Rat der Stadt Harsewinkel beschlossenen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Harsewinkel geregelt.
Wenn Sie Fragen zur Gebührenfestsetzung haben, wenden Sie sich bitte an die unten genannten MitarbeiterInnen.