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Abwasserbeseitigung: Erhebung/ Abrechnung von Gebühren

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Die Stadt Harsewinkel erhebt von Eigentümern oder Nutzungsberechtigten von angeschlossenen Grundstücken für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage (Klärwerk und Kanalnetz) Schmutzwasser- und Regenwassergebühren.

Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der Einleitungsmenge in Kubikmetern. Für starkverschmutzes Schmutzwasser wird ein Gebührenzuschlag erhoben.

Die Regenwassergebühr richtet sich nach der versiegelten Grundstücksfläche in Quadratmetern, die in das jeweilige Kanalsystem entwässert. 

Näheres ist in der vom Rat der Stadt Harsewinkel beschlossenen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Harsewinkel geregelt.

Wenn Sie Fragen zur Gebührenfestsetzung haben, wenden Sie sich bitte an die genannte Ansprechpartnerin. 



Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson