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Aufenthaltstitel

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Leistungsbeschreibung
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung. Über die Aufenthaltsgenehmigung entscheidet die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh. 

Arten von Aufenthaltsgenehmigungen:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Aufenthaltsgestattung
  • Duldung

Antragstellung beim Bürgerbüro:

  • Aufenthaltsgestattungen
  • Duldungen

Außerdem können Sie im Bürgerbüro die Adressänderungen im elektronischem Aufenthaltstitel vornehmen lassen.

Antragstellung beim Kreis

  • Aufenthaltserlaubnis, die grundsätzlich nur befristet ausgestellt wird
  • Niederlassungserlaubnis, die unbefristet erteilt wird

Zuständig für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ist die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh. 



elektronischer Aufenthaltstitel

Zuständige Einrichtung