Suche
Bauen: Anträge auf Genehmigungsfreistellung
Beschreibung
Allgemeine InformationenAnträge auf Genehmigungsfreistellung werden direkt an die Stadt Harsewinkel gerichtet.
Für Fragen und Informationen zu diesem Thema stehen Ihnen die nachstehend aufgeführten Mitarbeiter/Mitarbeiter der Stadtverwaltung Harsewinkel zur Verfügung.Gundsätzlich benötigen Sie für alle baulichen Vorhaben (Errichtung, bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen, Abbruch) eine Baugenehmigung. Aufgrund von unterschiedlichen Anforderungen im Prüfumfang und der Bauvorlagen gibt es verschiedene Verfahren:
das vereinfachte Genehmigungsverfahren als Regelverfahren
und die Genehmigung von großen Sonderbauten
Von diesem Grundsatz ausgenommen sind die in der Landesbauordnung genannten genehmigungsfreien Vorhaben und sogenannte freigestellte Wohngebäude.
Zuständige Einrichtungen
- Fachgruppe 3.1: Hochbau, Planung, Bauverwaltung, Liegenschaften
-
- Münsterstraße 14
- 33428 Harsewinkel
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05247 935-124
- E-Mail:
- markus.ehrlich@harsewinkel.de
-
- Telefon:
- 05247 935-171
- E-Mail:
- reinhilde.poppenborg@harsewinkel.de