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Bauen: Anträge auf Genehmigungsfreistellung

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Anträge auf Genehmigungsfreistellung werden direkt an die Stadt Harsewinkel gerichtet. 

Für Fragen und Informationen zu diesem Thema stehen Ihnen die nachstehend aufgeführten Mitarbeiter/Mitarbeiter der Stadtverwaltung Harsewinkel zur Verfügung.Gundsätzlich benötigen Sie für alle baulichen Vorhaben (Errichtung, bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen, Abbruch) eine Baugenehmigung. Aufgrund von unterschiedlichen Anforderungen im Prüfumfang und der Bauvorlagen gibt es verschiedene Verfahren:
das vereinfachte Genehmigungsverfahren als Regelverfahren 
und die Genehmigung von großen Sonderbauten

Von diesem Grundsatz ausgenommen sind die in der Landesbauordnung genannten genehmigungsfreien Vorhaben und sogenannte freigestellte Wohngebäude.



Zuständige Einrichtung