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Baumfällung - Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Nach der Baumschutzsatzung der Stadt Harsewinkel sind Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen mit einem Stammumfang von mindestens 1,50 m (gemessen in 1 m Höhe) geschützt. Möchte jemand einen geschützten Baum entfernen, benötigt er eine Ausnahmegenehmigung. 

Nicht unter diese Satzung fallen: 

  • Bäume im Wald,
  • Bäume in Gärtnereien und Baumschulen, die dem Erwerbszweck dienen,
  • Obstbäume, mit Ausnahme von Walnußbäumen (Juglans regia) und Esskastanien (Castanea sativa),
  • Nadelbäume, Birken, Pappeln und Erlen.

Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung der Stadt Harsewinkel können online im Bürgerserviceportal eingereicht werden. 

Für die erstmalige Nutzung des Bürgerserviceportals ist einmalig eine Registrierung über das Servicekonto NRW erforderlich. 

Durch die Registrierung erstellen Sie sich ein Benutzerkonto im Bürgerserviceportal der Stadt Harsewinkel, das Sie zukünftig für alle dort angebotenen Onlinedienstleistungen nutzen können.



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