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Denkmalschutz

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Denkmäler sind Sachen, Gebäude und Bodenfunde, an deren Erhaltung und Nutzung nach dem Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) ein öffentliches Interesse besteht. Diese Denkmäler werden von der Stadt Harsewinkel als "Untere Denkmalbehörde" in der Denkmalliste aufgenommen. 

Die Untere Denkmalbehörde (Stadt Harsewinkel) hat folgende Aufgaben:

  • Prüfung der Denkmalwürdigkeit
  • Eintragung in die Denkmalliste
  • Beratung bei Anträgen zu Umbau- und Sanierungsmaßnahmen
  • Beratung zur baulichen Umsetzung
  • Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. DSchG NRW für erlaubnispflichtige Maßnahmen an Boden- und Baudenkmalen
  • Beratung und Antragsabwicklung bei Denkmalförderungen
  • Ausstellung der Bescheinigung für Steuervergünstigungen für Boden, und Baudenkmale


Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson