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Einbürgerung/Staatsangehörigkeit

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Deutsche/r durch Einbürgerung:
Ausländerinnnen und Ausländer, die sich während ihres langjährigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland den neuen Lebensverhältnissen angepasst haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. 

Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit: 
Personen mit früherer ausländischer Staatsangehörigkeit haben nach der Einbürgerung dieselben Rechte und Ansprüche wie alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, wie zum Beispiel das Wahlrecht und das Recht auf deutschen konsularischen Beistand im Ausland.



  • formeller Einbürgerungsantrag (im Standesamt erhältlich)
  • aktuelles Passfoto (falls vorhanden)
  • Reisepass und elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
  • Geburtsurkunde ggfs. Heiratsurkunde
  • einen selbst geschriebenen Lebenslauf
  • Schulzeugnisse vom Schulbesuch in Deutschland
  • ggf. Nachweis Einbürgerungstest
  • ggf. B1-Zertifikat
  • Einkommensnachweis

Hinweis: Im Einzelfall werden noch weitere Unterlagen benötigt werden. 
Informationen zu den Voraussetzungen und den erforderlichen Unterlagen sowie die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie im Standesamt Harsewinkel. Die unten aufgeführten Mitarbeiterinnen geben Ihnen gerne Auskuft.  

Die Anträge werden der Einbürgerungsbehörde des Kreises Gütersloh (Abt. Ordnung, Tel. 05241 85-2225) zur Entscheidung vorgelegt.

Persönliche Voraussetzungen für die Einbürgerung: 

Eine Einbürgerung kann grundsätzlich nach einem 8-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland erfolgen. Zudem müssen u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Besitz einer Niederlassungserlaubnis
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der BRD
  • Sie müssen in die deutschen Lebensverhältnisse voll integriert sein
  • Sicherung des Lebensunterhaltes, d.h. eigenes Einkommen, ohne Arbeitslosengeld I oder II oder sonstige öffentliche Leistungen
  • Straflosigkeit (ausgenommen Bagatelldelikte)
  • Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und Einbürgerungstest
  • Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

Für ausländische Ehegatten und Kinder, die ebenfalls eingebürgert werden wollen, sowie für Ausländer/innen mit deutschen Ehegatten gelten besondere Zeiten des Aufenthalts bzw. der Ehedauer. Gleiches gilt für Personen mit besonderem Aufenthaltsstatus (z.B. Asylberechtigte).

Die Gebühr beträgt zur Zeit 255,00 € pro Person, für miteinzubürgernde Kinder unter 16 Jahren 51,00 € pro Kind.

Zuständige Einrichtung