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Fischereischein

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie angeln wollen, müssen Sie im Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel einen Fischereischein beantragen, den Sie bei sich führen und auf Verlangen den Polizeibeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den Fischereiaufsehern zur Prüfung aushändigen müssen. Nähreres ist im Landesfischereigesetz NRW geregelt. 

Es gibt drei verschiedene Arten von Fischereischeinen: 

  • Jugend-Fischereischein (ab 10. Lebensjahr bis spätestens 16. Lebensjahr)
  • Jahres-Fischereischein
  • 5-Jahres-Fischereischein


  • neues Lichtbild, Größe 35 *52 mm
  • Zeugnis der Fischerprüfung
  • Personalausweis oder Reisepass

Jugendliche im Alter von 10 - 13 Jahren können ohne Nachweis einer Fischerprüfung den Jugendfischereischein beim Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel beantragen. Mit dem Jugendfischereischein darf man nur in Begleitung eines Ewachsenen, der die Fischerprüfung abgelegt hat, angeln.  

Jugendliche bzw. Erwachsene, die bereits 14 Jahre und älter sind, können einen Jahresfischereischein oder 5-Jahresfischereischein beantragen, wenn 

  • ein Zeugnis der Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
  • die vorgeschriebene Fischerprüfung aus einem anderen Bundesland vorliegt.

Die Prüfung ist bei der unteren Fischereibehörde (Kreisverwaltung oder Verwaltung einer kreisfreien Stadt) abzulegen, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Die Termine der Prüfungen können Sie im Bürgerbüro erfragen.

  • Jugend-Fischereischein: 8 Euro
  • Jahres-Fischereischein: 16 Euro
  • 5-Jahres-Fischereischein: 48 Euro

Zuständige Einrichtung