Fischereischein
Beschreibung
Allgemeine InformationenMit dem Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes am 1. Juli 2026 und dem Inkrafttreten der Verordnung zur Digitalisierung der Fischereischeinverwaltung (Fischerprüfungsordnung, Fischereischeinverwaltungsanwendungsverordnung und Landesfischereiverordnung) am 3. Juli 2026 wird die Erteilung von Fischereischeinen, die Abführung der Fischereiabgabe und der damit korrespondierenden Gebühren neu geregelt.
Wichtige Information: Fischereischeine nach altem Muster können noch bis zum 30. Juni 2026 erteilt werden. Die Antragstellung der neuen Fischereischeine bei den Gemeinden sowie die Nutzung der Online-Dienste durch die Bürgerinnen und Bürger ist erst ab dem 3. Juli möglich. Im Zeitraum 1. und 2. Juli 2026 können daher keine Fischereischeine erteilt werden.
Wenn Sie angeln wollen, müssen Sie im Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel einen Fischereischein beantragen, den Sie bei sich führen und auf Verlangen den Polizeibeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den Fischereiaufsehern zur Prüfung aushändigen müssen. Nähreres ist im Landesfischereigesetz NRW geregelt.
Es gibt drei verschiedene Arten von Fischereischeinen:
- Jugend-Fischereischein (ab 10. Lebensjahr bis spätestens 16. Lebensjahr)
- Jahres-Fischereischein
- 5-Jahres-Fischereischein
- neues Lichtbild, Größe 35 *52 mm
- Zeugnis der Fischerprüfung
- Personalausweis oder Reisepass
Jugendliche im Alter von 10 - 13 Jahren können ohne Nachweis einer Fischerprüfung den Jugendfischereischein beim Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel beantragen. Mit dem Jugendfischereischein darf man nur in Begleitung eines Ewachsenen, der die Fischerprüfung abgelegt hat, angeln.
Jugendliche bzw. Erwachsene, die bereits 14 Jahre und älter sind, können einen Jahresfischereischein oder 5-Jahresfischereischein beantragen, wenn
- ein Zeugnis der Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
- die vorgeschriebene Fischerprüfung aus einem anderen Bundesland vorliegt.
Die Prüfung ist bei der unteren Fischereibehörde (Kreisverwaltung oder Verwaltung einer kreisfreien Stadt) abzulegen, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Die Termine der Prüfungen können Sie im Bürgerbüro erfragen.
- Jugend-Fischereischein: 8 Euro
- Jahres-Fischereischein: 16 Euro
- 5-Jahres-Fischereischein: 48 Euro
Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro
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- Straße: Münsterstraße Hausnummer: 14
- PLZ: 33428 Ort: Harsewinkel
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- Telefon:
05247 935-200 - E-Mail:
buergerbuero@harsewinkel.de
- Telefon:
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