BIS: Suche und Detail

Fischereischein

Kurzbeschreibung

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Mit dem Inkrafttreten des zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesfischereigesetzes am 1. Juli 2026 und dem Inkrafttreten der Verordnung zur Digitalisierung der Fischereischeinverwaltung (Fischerprüfungsordnung, Fischereischeinverwaltungsanwendungsverordnung und Landesfischereiverordnung) am 3. Juli 2026 wird die Erteilung von Fischereischeinen, die Abführung der Fischereiabgabe und der damit korrespondierenden Gebühren neu geregelt.

Wichtige Information: Fischereischeine nach altem Muster können noch bis zum 30. Juni 2026 erteilt werden. Die Antragstellung der neuen Fischereischeine bei den Gemeinden sowie die Nutzung der Online-Dienste durch die Bürgerinnen und Bürger ist erst ab dem 3. Juli möglich.

Wenn Sie angeln wollen, können Sie im Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel einen Fischereischein beantragen, den Sie bei sich führen und auf Verlangen den Polizeibeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den Fischereiaufsehern zur Prüfung aushändigen müssen. Nähreres ist im Landesfischereigesetz NRW geregelt. 

Es gibt drei verschiedene Arten von Fischereischeinen: 

  • Jahresfischereischein
  • Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein inkl. Fischereiabgabe)
  • 5-Jahres-Fischereischein


  • Zeugnis der Fischerprüfung
  • Personalausweis oder Reisepass

Jugendliche bzw. Erwachsene, die bereits 14 Jahre und älter sind, können einen Jahresfischereischein oder 5-Jahresfischereischein beantragen, wenn 

  • ein Zeugnis der Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder
  • die vorgeschriebene Fischerprüfung aus einem anderen Bundesland vorliegt.

Die Prüfung ist bei der unteren Fischereibehörde (Kreisverwaltung oder Verwaltung einer kreisfreien Stadt) abzulegen, in deren Bezirk der Bewerber seinen Wohnsitz hat. Die Termine der Prüfungen können Sie im Bürgerbüro erfragen.

  • Fischereischein oder Ersatz-Fischereischein (ohne Fischereiabgabe): 30,00 € (Aufteilung: Gebühr Land 18,00 €, Gebühr Kommune 12,00 €)
  • Fischereiabgabe 1 Jahr: 22,00 € (Aufteilung: Fischereiabgabe 10,00 €, Gebühr Land 4,00 €, Gebühr Kommune 8,00 €)
  • Fischereiabgabe 5 Jahre: 50,00 € (Aufteilung: Fischereiabgabe 30,00 €, Gebühr Land 12,00 €, Gebühr Kommune 8,00 €)
  • Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein inkl. Fischereiabgabe): 32,00 € (Aufteilung: Fischereiabgabe 10,00 €, Gebühr Land 10,00 €, Gebühr Kommune 12,00 €)    

Zuständige Einrichtungen