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Friedhöfe: Vergabe und Verlängerung von Grabnutzungsrechten

Beschreibung

Allgemeine Informationen

An Grabstätten wird kein Eigentum, sondern ein befristetes Nutzungsrecht erworben. Von der Friedhofsverwaltung erhalten Sie eine Nutzungsurkunde.
Die Ruhezeit bei Erdbestattungen und Aschenurnen beträgt 30 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendenten 5. Lebensjahr 25 Jahre. Bei Tod- und Fehlgeburten sowie aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrüchte 6 Jahre.



Zuständige Einrichtung