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Friedhöfe: Vergabe und Verlängerung von Grabnutzungsrechten
Beschreibung
Allgemeine Informationen
An Grabstätten wird kein Eigentum, sondern ein befristetes Nutzungsrecht erworben. Von der Friedhofsverwaltung erhalten Sie eine Nutzungsurkunde.
Die Ruhezeit bei Erdbestattungen und Aschenurnen beträgt 30 Jahre, bei Verstorbenen bis zum vollendenten 5. Lebensjahr 25 Jahre. Bei Tod- und Fehlgeburten sowie aus einem Schwangerschaftsabbruch stammende Leibesfrüchte 6 Jahre.
Zuständige Einrichtung
- Friedhofsverwaltung
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- Münsterstraße 14
- 33428 Harsewinkel
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- E-Mail:
friedhof@harsewinkel.de
- E-Mail:
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