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Friedhöfe: Verwaltung allgemein

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Harsewinkel.
Sie dienen der Bestattung der Toten (Leichen, Tot- und Fehlgeburten), die bzw. deren Eltern bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Harsewinkel waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Darüber hinaus dienen die Friedhöfe auch der Bestattung der aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte, falls die Eltern Einwohner der Stadt Harsewinkel sind. Die Bestattung anderer Personen bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Friedhofsverwaltung.

Fragen zur Belegung der Gräber, zur Nutzung der Friedhofshalle oder zur Grünflächenpflege beantwortet Ihnen die Friedhofsverwaltung der Stadt Harsewinkel.



Zuständige Einrichtung