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Führerschein

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Sie können im Bürgerbüro die Ausstellung eines EU-Führerscheines anstelle des vorhandenen nationalen Führerscheines beantragen.
Fahrer/innen von Lkw´s und Bussen, die in den EU-Führerschein die Schlüsselzahl 95 eintragen lassen möchten, wenden sich bitte direkt an die Führerscheinstelle. Eine Beantragung im Bürgerbüro ist nicht möglich.




Den aktuellen nationalen Führerschein und ein biometrisches Lichtbild.

1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrererlaubnisinhabers/-inhaberin Tag, bis zum dem der Führerschein umgetauscht werden muss
Vor 1953 19.01.2033
1965 - 1970 19.01.2024
1971 oder später 10.01.2025

2. Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein um
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013    19.01.2033

* Fahrererlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Nach Ablauf der o.g. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig.

  • 30,30 € Ausstellung eines EU-Führerscheines inklusive Direktversand
  • 43,90 € Ausstellung eines EU-Führerscheines in Verbindung mit erforderlichen medizinischen Gutachten (Arzt/Augenarzt)
  • 46,30 € Ausstellung eines EU-Führerscheines bei Verlust/Diebstahl inklusive Direktversand
  • 44,00 € Ausstellung einer Fahrerkarte

Zuständige Einrichtung