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Führungszeugnis
Beschreibung
Allgemeine Informationen
Zur Vorlage bei Behörden oder Arbeitgebern wird oftmals ein amtliches Führungszeugnis benötigt. Dieses Führungszeugnis wird jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, auf Antrag erteilt.
Das Führungszeugnis ist eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister in Bonn. Dieses Zentralregister beinhaltet im Wesentlichen strafgerichtliche Verurteilungen sowie gerichtliche Feststellungen und bestimmte behördliche und gerichtliche Entscheidungen.
Arten von Führungszeugnissen:
Bei den Führungszeugnissen wird zwischen den Belegarten "N" (für private Zwecke) und "O" (zur Vorlage bei einer Behörde) unterschieden. Bei der Belegart "O" muss zusätzlich die Empfänger-Behörde sowie das Aktenzeichen und der Verwendungszweck angegeben werden. Des Weiteren können auch "erweiterte Führungszeugnisse" beantragt werden.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Die Beantragung des Führungszeugnisses ist bei eingeschalteter eID-Funktion des Personalausweises auch online möglich.
Mit folgendem Link gelangen Sie auf das Online-Portal des Bundesamt für Justiz:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de
Personalausweis oder Reisepass
Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13 €.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Bürgerbüro
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- Münsterstraße 14
- 33428 Harsewinkel
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- Telefon:
05247 935-200 - E-Mail:
buergerbuero@harsewinkel.de
- Telefon:
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