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Führungszeugnis

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Zur Vorlage bei Behörden oder Arbeitgebern wird oftmals ein amtliches Führungszeugnis benötigt. Dieses Führungszeugnis wird jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, auf Antrag erteilt. 

Das Führungszeugnis ist eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister in Bonn. Dieses Zentralregister beinhaltet im Wesentlichen strafgerichtliche Verurteilungen sowie gerichtliche Feststellungen und bestimmte behördliche und gerichtliche Entscheidungen. 

Die Beantragung kann online oder persönlich über das Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel als zuständige Einwohnermeldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) erfolgen.
Im Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel können nur Personen ein Führungszeugnis beantragen, die auch hier gemeldet sind.

Arten von Führungszeugnissen:

Einfaches Führungszeugnis
Sie benötigen ein einfaches Führungszeugnis um den Nachweis zu erbringen, dass keine Vorstrafe besteht, etwa gegenüber Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber. Das Führungszeugnis wird unmittelbar an Sie versandt.
  
Erweitertes Führungszeugnis
Wie der Name schon sagt geht der Umfang des erweiterten Führungszeugnisses über den der einfachen Führungszeugnisse hinaus. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist in bestimmten Bereichen gesetzlich vorgeschrieben, etwa bei beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten zur Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen.
Bei der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses ist eine Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der das Vorliegen der Voraussetzungen bestätigt wird. Wird der Nachweis erbracht, dass das erweiterte Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung benötigt wird, besteht Gebührenbefreiung.
 
Europäisches Führungszeugnis
In Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die Ausstellung eines europäischen Führungszeugnisses beantragen, welches sowohl Auskunft über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch über das Strafregister im Herkunftsland gibt. Das Europäische Führungszeugnis kann als privates wie auch als behördliches Führungszeugnis erteilt werden. Eine Übersetzung und inhaltliche Prüfung der Angaben des anderen Mitgliedsstaates erfolgt nicht.

Behördliches Führungszeugnis
Das behördliche Führungszeugnis wird benötigt, wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder dort aus anderem Grund ein Führungszeugnis vorlegen müssen, etwa zur Beantragung einer Gaststättenerlaubnis. Das Führungszeugnis wird unmittelbar an die anfordernde Behörde übersandt. Dazu sind bei der Antragstellung Name und Anschrift der Behörde und nach Möglichkeit ein Aktenzeichen anzugeben.



Personalausweis oder Reisepass

Die Beantragung des Führungszeugnisses ist bei eingeschalteter eID-Funktion des Personalausweises auch online beim Bundesamt für Justiz möglich. 

Mit folgendem Link gelangen Sie auf das Online-Portal des Bundesamt für Justiz:

https://www.fuehrungszeugnis.bund.de

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13 €.

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