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Fundsachen

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Die Aufgaben des Fundbüros werden in der Stadt Harsewinkel vom Bürgerbüro wahrgenommen. 
Im Bürgerbüro werden jährlich etwa 350 Gegenstände (Schmuck, Uhren, Bekleidung, Fahrräder, Geldbörsen etc.) und Fundtiere abgegeben oder gemeldet.  
Das Bürgerbüro ist für alle im Bereich der Stadt Harsewinkel (einschl. aller Ortsteile) gefundenen Gegenstände und Fundtiere zuständig. 

Anfragen über abgegebene Gegenstände oder Tiere
Anfragen können an die auf dieser Seite angegebenen Kontaktdaten gerichtet werden. 

Fundanzeigen 
Fundanzeigen können schriftlich, persönlich oder telefonisch abgegeben werden. 

Wenn erkannt werden kann, wer der Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von der Stadt Harsewinkel benachrichtigt.  

Aufbewahrungsfristen
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist kann der Finder den Gegenstand behalten, wenn er möchte. 

Finderlohn
Der gesetzlich vorgeschriebene Finderlohn beträgt 5% bei einem Wert der Fundsache bis zu 500 € und 3% bei einem Wert über 500 €. Der Finderlohn wird zwischen dem Finder und dem Eigentümer der Fundsache geregelt.  

Fahrräder
Um die gefundenen Fahrräder dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgeben zu können ist es wichtig, dass Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer Ihres Fahrrades kennen. Falls vorhanden, legen Sie bitte Ihren Fahrradpass vor.



Das Fundrecht richtet sich nach §§ 965 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Verwaltungsgebührensatzung.

Eine Gebühr für das Verwahren von Fundgegenständen wird derzeit nicht erhoben. Allerdings werden für das Unterbringen von Fundtieren Kosten in Rechnung gestellt. Wenn der Eigentümer/Besitzer eines Hundes ermittelt wurde, wird eine Kostenpauschale in Höhe von 75,60 € für die Versorgung des Hundes erhoben.

Bescheinigungen für Versicherungen über nicht abgegebene Gegenstände werden hier ebenfalls gegen eine Gebühr (z.Zt. 2,50 €) ausgestellt.

Zuständige Einrichtung