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Gewerbe: Ausstellung der Gaststättenerlaubnis

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Ihrem Betrieb gewerblich alkoholische Getränke ausschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. 

Der Ausschank von alkoholfreien Getränken und unentgeltlicher Kostproben sowie der Betrieb von Kantinen sind erlaubnisfrei. 

Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen befristeten Anlass (z.B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen erlaubnisbedürftigen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, können Sie unter erleichterten Voraussetzungen eine vorübergehende Erlaubnis (Gestattung) beantragen. Die Gestattung erfolgt auf Widerruf.  

Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Andersherum benötigen Sie keine Reisegewerbekarte für eine bestimmte Veranstaltung, wenn Sie hierfür bereits eine Gestattung haben (§ 55a Abs. 1 Nr.7 GewO). 

Sie haben Fragen zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis? Dann wenden Sie sich an die aufgeführten zuständigen Mitarbeiter. Diese helfen Ihnen gerne weiter.

Noch ein Tipp: Stellen Sie Ihren Konzessionsantrag möglichst frühzeitig, so können Sie schon in der ersten Planungsphase Ihres Gewerbes unnötigen Zeit- und Kostenaufwand wegen evtl. erforderlicher Änderungen vermeiden.