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Grundsteuer

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Für Grundbesitz im Gebiet der Stadt Harsewinkel wird eine Grundsteuer erhoben. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach der Beschaffenheit und dem Wert des Grundstücks sowie der aufstehenden Gebäude.
Nach dem Grundsteuergesetz (GrStG) bestimmt die Gemeinde, ob Grundsteuer zu erheben ist. 
Steuergegenstand ist dabei der Grundbesitz (im Sinne des Bewertungsgesetzes). 

Das sind 
1. die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
2. die sonstigen Grundstücke im Sinne der §§ 68, 70 und 99 des Bewertungsgesetzes (Grundsteuer B).

Wer ist zuständig?
Die Grundsteuer wird in fast allen Bundesländern in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet.  


Wann entsteht die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen festgesetzt. die zu Beginn des Kalenderjahres bestehen.  


Wer ist Steuerschuldner? 
Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswerts zugerechnet ist. 


Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der Steuermessbetrag, den das Finanzamt festsetzt. 
Die Gemeinde bestimmt, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrags oder des Zerlegungsanteils die Grundsteuer zu erheben ist (Hebesatz).

Der Hebesatz bei der Stadt Harsewinkel liegt für die Grundsteuer A bei 230% und für die Grundsteuer B bei 260%.



Ablauf des Besteuerungsverfahrens: 
 
Die Finanzämter:

  • ermitteln also die Steuerpflicht/freiheit des zu veranlagenden Grundbesitzes
  • stellen bei der Grundsteuer den Einheitswert durch Bescheid fest (Einheitswertbescheid) und
  • setzen den Grundsteuermessbetrag durch Bescheid fest (Steuermesszahl x Einheitswert).
  • teilen den Messbetrag der zuständigen Gemeinde mit.

Die Gemeinden 

  • setzen die zu entrichtende Grundsteuer fest (Grundsteuermessbetrag x Hebesatz) und
  • ziehen die Grundsteuer ein (Erhebungsverfahren, Vollstreckungsverfahren).

Das Finanzamt erreichen Sie wie folgt:
Finanzamt Gütersloh
Neuenkirchener Straße 86
33332 Gütersloh 

Telefon: 05241 3071-0
Fax: 0800 10092675351

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson