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Haushaltsplanung und -überwachung

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Wie jede andere Kommune ist die Stadt Harsewinkel verpflichtet, sämtliche geplanten Einnahmen und Ausgaben in einem Planwerk, dem Haushaltsplan, darzustellen.

Der Haushaltsplan ist ein Teil der Haushaltssatzung. Der Entwurf der Haushaltssatzung und somit auch des Haushaltsplanes wird vom Kämmerer jährlich neu aufgestellt. 

Über die engültige Fassung entscheidet der Rat. 

Der Haushaltsplan besteht im wesentlichen aus zwei Teilen, dem Verwaltungshaushalt und dem Vermögenshaushalt. Er dient im Laufe eines Jahres als Grundlage für die Haushaltswirtschaft.

In ihm wird dargestellt, welche Aufgaben mit welchen Ausgaben in dem Planjahr - man spricht hier vom Haushaltsjahr - erfüllt werden sollen und woher das hierfür benötigte Geld kommt. Das kann z.B. durch Steuern, Gebühren oder den Verkauf von Grundstücken geschehen.

Dem Haushaltsplan kommt die Bedeutung eines jährlichen kommunalen Aufgabenprogramms zu. 



Zuständige Einrichtung