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Hunde: Anmeldung, Haltung, Abmeldung

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Alle Hundehalter, dessen Hund eine Widerristhöhe von mind. 40 cm, bzw. dessen Gewicht mind. 20 kg erreicht hat oder erreichen wird, sind verpflichtet den Hund nach § 11 Landeshundegesetzt NRW beim Fachbereich Ordnungswesen anzuzeigen und bestimmte Unterlagen/Nachweise einzureichen. 

Für die Haltung bestimmter Hunde nach § 3 ("Gefährliche Hunde"), bzw. § 10 ("Hunde bestimmter Rassen") Landeshundegesetz NRW ist (vor Anschaffung des Tieres) eine Erlaubnis unter Vorlage einiger Unterlagen/Nachweise sowie zur Prüfung der Haltungsvoraussetzungen zu beantragen. Bitte setzten Sie sich hierzu mit dem entsprechenden Ansprechpartner in Verbindung.

Pflichten des Hundehalters: 

  • Auf Verkehrsflächen und Anlagen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind Hunde an Leine zu führen.
  • Verunreinigungen (Hundekot) auf Verkehrsflächen und in Anlagen sind unverzüglich zu beseitigen.
  • Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

Für die Beanwortung von Fragen zu diesem Thema steht Ihnen die aufgeführte zuständige Mitarbeiterin aus dem Fachbereich 2 zur Verfügung. 

Für die Haltung von Hunden wird eine Hundesteuer erhoben. Informationen zu dem Thema "Hundesteuer" finden Sie unter "Hunde: Erhebung der Hundesteuer". Hierfür steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin aus dem Fachbereich 1 zur Verfügung



Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson