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Hunde: Erhebung der Hundesteuer

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Das Halten von Hunden ist steuerpflichtig.

Die Hundesteuer wird u.a. erhoben, um ordnungspolitsche Ziele zu verfolgen, d.h. um die Zahl der Hunde zu begrenzen.

Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Harsewinkel beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Ist der Hund von einer Ihrer Hündinnen geboren worden, so beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist. Für bestimmte Fälle werden Steuerermäßigungen eingeräumt. 



Für die Anmeldung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei Abmeldung (Wegzug, Abgabe, Tod des Hundes) ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.

Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam

1. nur ein Hund gehalten wird   40,00 € je Hund 2. zwei Hunde gehalten werden   60,00 € je Hund 3. drei oder mehr Hunde gehalten werden   80,00 € je Hund 4. gefährliche Hunde gehalten werden 750,00 € je Hund

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