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Hunde: Erhebung der Hundesteuer
Beschreibung
Allgemeine InformationenDas Halten von Hunden ist steuerpflichtig.
Die Hundesteuer wird u.a. erhoben, um ordnungspolitsche Ziele zu verfolgen, d.h. um die Zahl der Hunde zu begrenzen.
Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Harsewinkel beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Ist der Hund von einer Ihrer Hündinnen geboren worden, so beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist. Für bestimmte Fälle werden Steuerermäßigungen eingeräumt.
Für die Anmeldung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei Abmeldung (Wegzug, Abgabe, Tod des Hundes) ist die Hundesteuermarke zurückzugeben.
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder mehreren Personen gemeinsam
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Abgabenstelle
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- Münsterstraße 14
- 33428 Harsewinkel
-
- E-Mail:
abgaben@harsewinkel.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05247 935-198
- E-Mail:
- abgaben@harsewinkel.de