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Informationsfreiheit

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Der Beauftragte für Informationsfreiheit ist zuständig für die Prüfung von Anträgen auf Zugang zu bei der Stadt Harsewinkel vorhandenen amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW. Der Zugang wird auf schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellten Antrag gewährt, sofern keine rechtlichen Gründe dagegen sprechen. Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist.