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KFZ: An-, Um-, Abmeldungen
Beschreibung
Allgemeine InformationenFür Kfz-Angelegenheiten wie An- Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen ist die Abteilung Straßenverkehr ("Straßenverkehrsamt") der Kreisverwaltung Gütersloh zuständig. Folgende Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kfz können Sie jedoch auch im Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel erledigen:
- Außer Betrieb setzen von Fahrzeugen
- Eintragung von Anschriftenänderungen in der Zulassungsbescheinigung I
- Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug
Alle übrigen Dienstleistungen hinsichtlich der Kfz-Zulassung, von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren erhalten Sie in der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh
- Zulassungsstelle Tel. 05241 851 200
- Führerscheinstelle Tel. 05241 851 252 oder 851 253
Außer Betrieb setzen von KFZ:
Zulassungsbescheinigung I und die amtlichen Kennzeichen (Nummernschilder) des Fahrzeuges zur Entstempelung (§ 14 Fahrzeugzulassungsverordnung FZV)
Eintragung von Anschriftenänderungen in den Fahrzeugpapieren:
Zulassungsbescheinigung I
Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug:
Keine Unterlagen notwendig
Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug:
Die Reservierung gilt für höchstens 12 Monate. Eine Reservierung bei auswärtigen Ausserbetriebsetzungen ist dagegen nicht möglich.
Außer Betrieb setzen von KFZ:
- 16,50 € außer Betrieb setzen eines Kfz innerhalb des Kreises Gütersloh
- 16,50 € außer Betrieb setzen eines Kfz außerhalb des Kreises Gütersloh
Eintragung von Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren:
- 10,80 € Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren
Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug:
- 2,60 € Kennzeichenreservierung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Münsterstraße 14
- 33428 Harsewinkel
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- Telefon:
05247 935-200 - E-Mail:
buergerbuero@harsewinkel.de
- Telefon:
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