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Lebenspartnerschaft

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Lebenspartnerschaften können seit dem 01. Oktober 2017 in Deutschland nicht mehr geschlossen werden. 

Wir haben jetzt ein Gesetz, das Eheschließungen zwischen zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts möglich macht. 

Wer seit 2001 in Deutschland eine Lebenspartnerschaft geschlossen hat, kann diese Lebenspartnerschaft in eine Ehe beim Standesamt "umwandeln".

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Dienstleistungen von A-Z, Punkt "Eheschließung".



Zuständige Einrichtung