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Meldebescheinigung

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Das Bürgerbüro stellt Einwohnerinnen und Einwohnern, die im Melderegister der Stadt eingetragen sind (oder waren), auf Antrag Bescheinigungen über Ihre im Melderegister eingetragenen Meldedaten aus. Meldebescheinigungen für sonstige Zwecke sind kostenpflichtig. Eine Meldebescheinigung kann online oder persönlich beantragt werden.

Die Bescheinigungen unterscheiden sich in den aufgeführten Meldedaten:

  • Die "Einfache Meldebescheinigung" enthält den Namen, evtl. den Geburtsnamen, Vorname, Geburtstag  und -ort, sowie die aktuelle Meldeanschrift.
  • Die "Erweiterte Meldebescheinigung" enthält zusätzlich den Familienstand, die Staatsangehörigkeit/en, Religionszugehörigkeit, das Zuzugsdatum und Wohnungsstatus.
  • Die "Erweiterte Meldebescheinigung mit Familienangehörigen" (Haushaltsbescheinigung) enthält zusätzlich den Familienstand, die Staatsangehörigkeit/en, Religionszugehörigkeit, Zuzugsdatum und Wohnungsstatus, sowie alle nicht volljährigen Kinder.
  • Die "Lebensbescheinigung" kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland erforderlich sein.

Die Gültigkeit der kostenfreien Ausfertigungen beschränkt sich auf deren Vorlage bei der jeweils angegebenen Verwendungsstelle. Die Auslieferung erfolgt postalisch.



Personalausweis oder Heimatpass

9,00 € je Meldebescheinigung bzw. gebührenfrei bei einer Vorlage beim Rententräger oder bei der Kindergeld- oder Familienkasse

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Zuständige Einrichtung