BIS: Suche und Detail

Personalausweis

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Alle Deutschen ab dem 16. Lebensjahr müssen einen Personalausweis besitzen, um sich ausweisen zu können. Für Personen unter 16 Jahren kann mit Zustimmung der Sorgeberechtigten auf Antrag ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Harsewinkel haben, können Sie den Personalausweis im Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel beantragen. Da Ihre eigenhändige Unterschrift erforderlich ist, ist für die Antragstellung ein persönliches Erscheinen notwendig.

Gültigkeitsdauer:
Die Gültigkeit der Dokumente beträgt 10 Jahre. Ausgenommen sind Personen, die bei der Beantragung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hier beschränkt sich die Gültigkeit auf 6 Jahre.

Abholen des Personalausweises:
Nachdem die Bundesdruckerei Ihren Personalausweis an die Stadt Harsewinkel übersandt hat, können Sie Ihren neuen Personalausweis im Bürgerbüro abholen.



  • Ein neues biometrietaugliches Passbild, Hochformat, Größe 45 x 35 mm, mit hellem Hintergrund (in Papierform)
  • Den bisherigen Personalausweis oder Kinderreisepass (sofern vorhanden), auch wenn diese bereits abgelaufen sind
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder ein anderes Dokument mit Lichtbild, bei Erstausstellung oder bei Verlust/Diebstahl des Personalausweises

Die Personaldokumente werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer der Bearbeitung richtet sich nach der dortigen Auslastung. Der Richtwert liegt bei ca. 3 Wochen. Längere Bearbeitungszeiten sind nicht ausgeschlossen. Die Stadt Harsewinkel hat auf diesen Zeitablauf keinen Einfluss.
Bitte beantragen Sie daher Ihren neuen Personalausweis rechtzeitig.

Der neue Personalausweis
Zu den erweiterten Eigenschaften des neuen Dokuments gehört unter anderem eine Online-Ausweisfunktion, die die Sicherheit und den Komfort von E-Business und E-Government erhöhen soll.

Bei dem neuen Ausweisdokument wurden die herkömmlichen Anwendungen um elektronische Funktionen ergänzt. Die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, werden zukünftig in einem Ausweis-Chip abgelegt. Damit können sich die Ausweisinhaber online ausweisen - sowohl gegenüber Behörden im E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets.

Harsewinkelerinnen und Harsewinkeler können den neuen Personalausweis ab dem 1. November 2010 im Bürgerbüro der Stadt beantragen. Vor diesem Datum beantragte Ausweise werden in der bisherigen Form ausgestellt und behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber ab dem 1. November 2010 jederzeit möglich.

Die Gebühr ist bei der Beantragung zu entrichten.

Für Personen unter 24 Jahren:

  • 22,80 €

Für Personen ab 24 Jahren:

  • 37,00 €

Vorläufiger Personalausweis:

  • 10,00 €
  • Ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises aus dringenden Gründen außerhalb der Dienstzeiten erforderlich, erhöht sich die Gebühr auf 20,00 €

Zuständige Einrichtung