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Rentenstelle (Rentenversicherung)

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Für die Aufgaben im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rente sind mehrere verschiedene Stellen zuständig.
Die Rentenstelle bei der Stadt Harsewinkel ist zuständig für Personen, die in Harsewinkel, Marienfeld oder Greffen gemeldet sind.

Die Rentenstelle hat folgende Aufgaben:

  • Erteilung von allgemeinen Auskünften in Fragen der Sozialversicherung (keine Beratung) 
  • Aufnahme von Rentenanträgen und anderen Leistungsanträgen in der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (bzw. anderer Regionalträger) sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 
  • Aufnahme von Anträgen auf Kontoklärung (Klärung rentenrechtlich bedeutender Zeiten, Wiederherstellung von Versicherungsunterlagen) und in dem Zusammenhang Aufnahme von Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung 
  • Unterstützung der verschiedenen Sozialversicherungsträger bei Ermittlungen vor Ort, z. B. durch Zeugenvernehmungen und weitere Sachverhaltsaufklärungen

Hinweis:
Da Rentenberatungsgespräche häufig längere Zeit in Anspruch nehmen, ist eine vorherige Terminvereinbarung empfehlenswert. So können Sie unnötige Wartezeit vermeiden. Es kann vorab geklärt werden, welche Unterlagen ggf. benötigt werden. Viele Anliegen können auch telefonisch oder per E-Mail bearbeitet werden bspw. die Aufnahme von Anträgen.

Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung:

  • für eine Rentenberatung 
  • für Informationen über Ihre persönlichen Rentendaten oder 
  • eine konkrete „Rentenauskunft” (das heißt, Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Rente nach dem momentanen Stand Ihres Versicherungskontos ausfallen würde).
     

Außerdem gibt es noch die sogenannte Versichertenältesten (auch Versichertenberater genannt):
Dies sind ehrenamtliche Berater für Rentenangelegenheiten, die im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherung tätig sind.
Sie helfen bei Unklarheiten oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit Rentenangelegenheiten weiter.
Beratungsstellensuche



Renten werden nur auf Antrag gezahlt!
Für die Altersrente gilt: Um die Altersrente rechtzeitig zu erhalten, sollte der Antrag ca. 3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden.
Bei Antragstellung werden auch evtl. Lücken im Versicherungskonto geklärt (Kontenklärung)