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Schiedsamtsangelegenheiten

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn zwei sich streiten, hilft eine Schiedsperson - Nachbarschaftsstreit gehört nicht immer vor Gericht:

Beim Schiedsamt wird den gegnerischen Parteien ermöglicht, einen Streit ohne Polizei, Justiz und Anwälte zu schlichten. Dies übernehmen speziell geschulte Schiedspersonen, sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch.

Die Aufgaben dies Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichtes bestätigt. Ihr Amt versehen Frauen und Männer, die regelmäßig zwischen 30 und 70 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich.

Schiedsperson der Stadt Harsewinkel ist:

Norbert Füchte

Tel.: 05247/4249

E-Mail:

Stellvertretende Schiedsperson ist:

Andrea Kortenbreer

Tel.: 05247/10108

E-Mail:

Sprechzeiten von montags bis freitags nach telefonischer Terminvereinbarung.



Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson