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Schülerbeförderung

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten zur Schule, wenn die Entfernungsgrenzen (kürzester Fußweg von der Haustür bis zum nächsten Eingang am Schulgrundstück) überschritten werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat festgelegt, wann Schüler/innen gegenüber einer Kommune als Schulträger einen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrtkosten haben. 

In der Stadt Harsewinkel erhalten die Schüler/innen der Grundschulen bei einem Anspruch ab dem Schuljahr 2023/2024 das SchülerTicket Westfalen.



Wenn die folgenden Entfernungsgrenzen erreicht werden, besteht ein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten: 

  • Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Klasse 1 - 4): Der Schulweg beträgt in der einfachen Entfernung mehr als 2 km.

Die Schulen melden der Stadt Harsewinkel die entsprechenden Schüler/innen und lassen eine Fahrberechtigung überprüfen.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Egal, ob morgens auf dem Schulweg oder am Wochenende mit Freunden unterwegs. Mit nur einem Ticket sind Schüler/innen im gesamten WestfalenTarif mit Bus und Bahn mobil.

Kostenloses SchülerTicket Westfalen für alle Schüler/innen der weiterführenden Schulen in Harsewinkel ab dem Schuljahr 2022/2023

Der Rat der Stadt Harsewinkel hat beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2024/2025 alle Schüler/innen der weiterführenden Schulen in Harsewinkel unverändert das kostenlose SchülerTicket Westfalen  erhalten.

Zur Erstellung der Schülerfahrkarte muss die Stadt Harsewinkel personenbezogene Daten an die Verkehrsunternehmen bzw. die OWL Verkehr GmbH übermitteln. Bei jeder Neuaufnahme erhalten Sie das Formular im Sekretariat der Schule.

Unter folgendem Link können Sie /könnt ihr mehr über das SchülerTicket Westfalen erfahren:
https://www.dbregiobus-nrw.de/tickets-tarife/tickets-abos-westfalen/schueler-ticket-westfalen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson