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Schwerbehindertenausweis - Antragsformulare

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen wird vom Kreis Gütersloh ausgestellt, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und somit eine Schwerbehinderung vorliegt.

Im Bürgerbüro erhalten Sie:

  • Anträge auf Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung (GdB) und weiterer gesundheitlicher Merkmale
  • Änderungsanträge auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung und weiterer gesundheitlicher Merkmale

Über diese Anträge entscheidet der Kreis Gütersloh, Abteilung 3.3.4, Schwerbehinderung, 33324 Gütersloh.

Im Bürgerbüro können Sie:

  • die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises verlängern lassen oder gegebenenfalls
  • die Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises beantragen, wofür ein aktuelles Passfoto erforderlich ist und
  • Ihren blauen Parkausweis verlängern lassen.


Zuständige Einrichtung