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Sterbefall

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Verstirbt eine Person im Gebiet der Stadt Harsewinkel, muss der Sterbefalls spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt Harsewinkel angezeigt werden.

Im Standesamt wird der Sterbefall beurkundet und die Sterbeurkunden werden ausgestellt. Die Angehörigen erhalten die erforderlichen Sterbeurkunden, z.B. für Rentenzwecke, private Versicherungen, Banken und das Nachlassgericht.

In der Regel wird die Anmeldung eines Sterbefalles von einem Bestatter erledigt. Er übernimmt auch die Überführung des/ der Verstorbenen zum Friedhof, die Beauftragung des Friedhofsgärtners für die Grabarbeiten sowie ggf. die Terminabstimmung und die Benachrichtigung des zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier. Zudem veranlasst der Bestatter auf Wunsch den Druck und Versand der Trauerbriefe und -anzeigen.

Fragen zur Belegung der Gräber beantwortet Ihnen die Grabstättenverwaltung der Stadt Harsewinkel. Weitere Informationen zu diesem Thema können unter dem Stichwort "Friedhofsangelegenheiten" abgerufen werden.



Das Standesamt benötigt die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung.

Ist der Sterbefall im Krankenhaus St. Elisabeth Harsewinkel oder in einem Pflegeheim eingetreten, ist zusätzlich eine Sterbefallanzeige vorzulegen. Außerdem muss das Familienstammbuch vorgelegt werden, bei Geschiedenen zusätzlich das Scheidungsurteil.

War die/der Verstorbene nie verheiratet (ledig), ist eine Geburtsurkunde erforderlich.

Gebühren im Standesamt: Sie erhalten gebührenfreie Bescheinigungen für die Bestattung, Krankenkasse, Rente oder den Fachbereich Bürgerdienste/Soziale Hilfen.

Weitere Urkunden für den privaten Gebrauch sind gebührenpflichtig.

Die erste Urkunde kostet 10 €, jede weitere Urkunde 5 €.

Zuständige Einrichtung