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Vergnügungssteuer

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Was bedeutet "Vergnügungssteuer"?
Besteuert werden die in der Stadt Harsewinkel veranstalteten Vergnügungen, die in der Vergnügungssteuersatzung aufgeführt sind; dazu gehören u.a.

  • der Betrieb von Spiel-und Unterhaltungsapparaten und -automaten sowie
  • Tanzveranstaltungen.


Welche Veranstaltungen können besteuert werden?

  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
  • Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art
  • das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen
  • Filmveranstaltungen und jede ähnliche mit technischen Hilfsmitteln erzeugte Darstellung von Bildern
  • das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- und ähnlichen Apparaten 
    • in Spielhallen oder ähnliche Unternehmen 
    • in Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbungsbetrieben, Wettannahmestellen, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen jedermann zugänglichen Orten.


Die Inbetriebnahme eines Apparates oder Automaten in einer Gaststätte, einem Vereinsraum, einer Kantine oder einem anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Ort ist unverzüglich anzumelden. Die Außerbetriebnahme des angemeldeten Gerätes oder des Austauschgerätes ist unverzüglich zu melden, andernfalls gilt als Tag der Außerbetriebnahme frühestens der Tag der Meldung.

Die Steuer beträgt für jede angefangenen zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 1,00 €, bei Veranstaltungen im Freien je Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche 0,60 €.

Die Steuer für das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten bemisst sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl. Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Brutto-Kasse. Dieser errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse zzgl. Röhrenentnahme (sog. Fehlbetrag) abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld. 

Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Harsewinkel.



Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson