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Wahlen

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Für den Service im Zusammenhang mit Europa-, Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen, insbesondere für die Ausstellung von Unterlagen für die Briefwahl, steht Ihnen das Bürgerbüro der Stadtverwaltung zur Verfügung.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten?
Wenn Sie noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben so könnnen Sie die Unterlagen mündlich oder schriftlich (formlos) bei den unten genannten MitarbeiterInnen beantragen.

Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wenn Sie als Wahlberechtigte/r aus einem wichtigen Grund nicht im Wahllokal Ihre Stimme abgeben können, so besteht die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen.
Mit diesem können Sie dann Ihre Stimme per Briefwahl oder per Urnenwahl in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises abgeben.

Wie wird ein Wahlschein beantragt?
Am Einfachsten erfolgt die Beantragung eines Wahlscheines durch Ausfüllen des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten Wahlscheinantrages.
Dieser kann persönlich im Rathaus abgegeben oder auch per Post an den Fachbereich 2 -Bürgerdienste/Wahlen - verschickt werden. Die Unterlagen werden anschließend dem/der Wahlberechtigten an die Heimat- oder eine andere auf dem Formular angegebene Adresse zugesandt.

Wer persönlich im Rathaus erscheint, kann die Unterlagen auch ausgehändigt bekommen oder gleich vor Ort seine Stimme abgeben.
Die Beantragung oder die Abholung von Briefwahlunterlagen für einen Dritten ist nur unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht möglich!

Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen bis zum Wahltag wieder vorliegen müssen. 



Zuständige Einrichtung