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Wasserversorgung: Festsetzung eines Anschlussbeitrags

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Wasseranschlussbeiträge werden

  • für die Finanzierung der städtischen Wasserversorgungsanlage erhoben und
  • da Grundstückseigentümern bereits durch die Möglichkeit des Anschlusses an die städtische Wasserversorgungsanlage wirtschaftliche Vorteile erwachsen.


Maßstab für den Anschlussbeitrag ist die Veranlagungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche mit dem Veranlagungsfaktor, der z. B. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit/Bauweise 125 % beträgt.



Der Wasseranschlussbeitrag und die Herstellungskosten sind innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides fällig. Auf Antrag können Ratenzahlungen vereinbart werden. Dabei wird ein Zinssatz von 0,5 % je Monat zugrunde gelegt.

Der Wasseranschlussbeitrag beträgt 1,53 € zuzüglich 7 % der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Quadratmeter der Veranlagungsfläche.

Berechnungsbeispiel für ein Hausgrundstück:

Veranlagungsfläche
Grundstücksfläche x Veranlagungsfaktor: 500 qm x 125 % = 625 qm
Anschlussbeitrag
Veranlagungsfläche x Beitrag + Umsatzsteuer: 625 qm x 1,53 € + 7 % = 1.023,19 €


Herstellungskosten

Die Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 1.200,00 € bis 1.900,00 €.
Der Aufwand für die Herstellung eines Hausanschlusses an die Wasserversorgungsanlage ist der Stadt Harsewinkel nach Einheitssätzen zu ersetzen.
Der Einheitssatz beträgt für die Herstellung eines Hausanschlusses 915,00 € netto. Mit dem Einheitssatz sind die Kosten der Zuleitung von der Hauptrohrleitung bis zur Grundstücksgrenze abgegolten.

Neben dem Einheitssatz entstehen Kosten für die auf dem Grundstück ausgeführten Arbeiten.
Hierzu gehören die Lieferung von Rohrmaterial, den Rohrgraben selbst auszuheben.

Der Aufwand für die Herstellung eines Zweitanschlusses ist in der tatsächlichen geleisteten Höhe zu ersetzen. 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson