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Wasserversorgung: Herstellung und Abrechnung des Hausanschlusses

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Versorgungsnetzes mit der Hausinstallation des Grundstückseigentümers. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet an der Hauptabsperrvorrichtung.

Der Hausanschluss gehört zu den Betriebsanlagen des Wasserwerkes und steht in dessen Eigentum. Er wird ausschließlich vom Wasserwerk hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert usw. und muss zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein.



Mit der Herstellung des Hausanschlusses wird erst nach der Entrichtung einer Vorauszahlung begonnen. Zur Durchführung der Anschlussarbeiten stimmt der Grundstückseigentümer einen Termin mit dem Wasserwerk ab.

Der Aufwand für die Herstellung des Hausanschlusses wird mit einem Einheitssatz abgerechnet. Mit dem Einheitssatz sind u.a. die Kosten der Zuleitung von der Hauptrohrleitung bis zur Grundstücksgrenze abgegolten.

Die Kosten für die Verlegung der Zuleitung auf dem Grundstück sind dem Wasserwerk zusätzlich in der tatsächlichen Höhe zu ersetzen. Gleiches gilt für die Veränderung oder Beseitigung eines Hausanschlusses.

Der Einheitssatz beträgt pro Hausanschluss 690,24 € zuzüglich Umsatzsteuer.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson