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Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss)

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der geringes Einkommen hat. Deshalb gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: Das Wohngeld. Es wird als Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum gewährt.

Wohngeld gibt es:

  • als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
  • als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung


  • Einkommensnachweise
  • Nachweise über Höhe der Miete oder Belastung

Sollten Sie noch Fragen haben, erteilen Ihnen unsere Ansprechpartnerinnen gerne weitere Auskünfte.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja in welcher Höhe - das hängt in der Regel von drei wesentlichen Faktoren ab:

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Familieneinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung


Empfänger bestimmter Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.

Antragsverfahren:

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

Antragsunterlagen können Sie telefonisch in der Wohngeldstelle anfordern oder Sie können sie im Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel zu den erweiterten Öffnungszeiten erhalten. Dort können Sie auch den ausgefüllten Antrag wieder einreichen. Alternativ können Sie den Antrag auch hier online ausfüllen.

Die Antragsunterlagen können Sie per Post oder E-Mail zusenden bzw. in den Briefkasten Rathaus I einwerfen.
Bitte geben Sie immer Ihre Wohngeldnummer an (siehe "Mein Zeichen").

Bei persönlicher Vorsprache in dringenden Fällen, vereinbaren Sie bitte vorab telefonisch einen Termin, bevor Sie in die Wohngeldstelle kommen.

Hier kommen Sie auf die Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zu weiteren Informationen zum Thema Wohngeld.

Sie finden dort auch einen Link zum Wohngeldrechner, d. h. Sie können vorab Ihren evtl. Wohngeldanspruch berechnen lassen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen