Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Beschreibung
Allgemeine InformationenIn Nordrhein-Westfalen leisten viele Feuerwehrangehörige ihren Dienst ehrenamtlich. Um Arbeitgebern und Selbstständigen den Verdienstausfall oder die fortgezahlten Leistungen auszugleichen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen zu stellen.
Diese Regelung basiert auf dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW).
Wer kann den Antrag stellen?
Der Antrag kann gestellt werden von:
- Arbeitgebern, die einem Mitarbeiter für die Dauer des Feuerwehrdienstes das Gehalt weiterzahlen.
- Selbstständigen Feuerwehrangehörigen, die einen Verdienstausfall erleiden.
Voraussetzungen für die Erstattung
- Der Feuerwehrdienst (Einsatz-, Übungs-, Ausbildungs- und Fortbildungsdienst) muss im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben (z. B. Brandbekämpfung, Hilfeleistung, Katastrophenschutz) ausgeübt worden sein.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Ordnungsverwaltung
-
- Münsterstraße 14
- 33428 Harsewinkel
-
- E-Mail:
ordnungsamt@harsewinkel.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05247 935186
- E-Mail:
- philipp.merschmann@harsewinkel.de