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Straßen, Wege, Plätze: Grundstückszufahrten

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Grundstückszufahrt_1.jpg © Stadt HarsewinkelMit Grundstückszufahrten sind Flächen gemeint, die auf dem öffentlichen Grundstück liegen und über die das Privatgrundstück mit einem Fahrzeug erreicht werden kann.

Die Anlegung oder Änderung einer Grundstückszufahrt muss zuvor beim Tiefbauamt der Stadt Harsewinkel beantragt werden. Dafür steht Ihnen ein Formular zur Verfügung, das ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden sollte.

Nach Prüfung des Vorhabens wird das Grundstück besichtigt, die Bauausführung geregelt und die Maßnahme vor Ort überprüft.

Die Kosten für die Herstellung bzw. Veränderung der Zufahrt trägt der Grundstückseigentümer.