Straßen, Wege, Plätze: Kanal- und Wasseranschlussbeiträge
Beschreibung
Allgemeine InformationenAnliegerbeiträge sind gesetzlich vorgesehene Kostenbeteiligungen von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern an bestimmten öffentlichen Baumaßnahmen. Sie werden erhoben, wenn ein Grundstück durch die Maßnahme einen besonderen Vorteil erhält, etwa durch die erstmalige Erschließung oder die Anbindung an öffentliche Anlagen. Die Beiträge dienen dazu, die Kosten gerechter zu verteilen: Die Allgemeinheit trägt den Teil, der dem öffentlichen Interesse dient, während die Eigentümer der unmittelbar begünstigten Grundstücke einen angemessenen Anteil übernehmen.
Der Kanalanschlussbeitrag wird erhoben, wenn ein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann. Dieser Beitrag dient dazu, die Kosten für die Herstellung, Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Leitungsnetze anteilig zu finanzieren.
Alle weiteren Informationen sowie eine Beispielberechnung finden Sie hier.
Wasseranschlussbeitrag
Der Wasseranschlussbeitrag wird erhoben, wenn ein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann. Dieser Beitrag dient dazu, die Kosten für die Herstellung, Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Leitungsnetze anteilig zu finanzieren.
Alle weiteren Informationen sowie eine Beispielberechnung finden Sie hier.
Zuständige Einrichtungen
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Fachgruppe 3.2: Tiefbau, Städt. Betriebe
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- Straße: Münsterstraße Hausnummer: 14
- PLZ: 33428 Ort: Harsewinkel
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05247 935-217
- E-Mail:
- nadine.fiederer@harsewinkel.de
