Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen in der Stadt Harsewinkel
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Allgemeine InformationenSoll eine öffentliche Verkehrsfläche über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, ist eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt Harsewinkel erforderlich.
Eine Erlaubnis wird unter anderem benötigt für:
- den Betrieb einer Außengastronomie,
- kommerzielle und nicht kommerzielle Werbe-, Verkaufs- und Informationsstände,
- Werbeschilder und Plakatierungen.
Der Antrag auf Sondernutzung ist rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Nutzungsbeginn, einzureichen.
Kosten
Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der Stadt Harsewinkel. Zusätzlich wird für die Bearbeitung des Antrags eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Für Sondernutzungen, die unmittelbar und ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung dienen, kann ganz oder teilweise auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühren verzichtet werden. Ein entsprechender Nachweis ist dem Antragsformular beizufügen. Gleiches gilt für Sondernutzungen politischer Parteien.
Eine Befreiung von der Verwaltungsgebühr ist nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Online-Antrag
- Lageplan (bitte nutzen Sie hierfür PlanClever)
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsverwaltung - Veranstaltungen
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- Straße: Münsterstraße Hausnummer: 14
- PLZ: 33428 Ort: Harsewinkel
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- E-Mail:
veranstaltungen@harsewinkel.de
- E-Mail:
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