Suche
Jagdschein
Beschreibung
Allgemeine InformationenWer jagen möchte, benötigt einen Jagdschein. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt. Die Verlängerung des Jagdscheines ist bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung des Wohnortes zu beantragen.
Folgende Voraussetzungen müssen hierzu zwingend erfüllt sein:
- Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung
- Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
- Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz (WaffG)
- Mindestalter 16 Jahre
- Charakterliche und körperliche Eignung
- Antragsformular
- Personalausweis
- Nachweis einer abgeschlossen Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)
- Bei Verlängerung: bisheriger Jagdschein
- Bei Neuausstellung: Prüfungszeugnis der Jägerprüfung und Lichtbild
Art des Jagdscheins
Verwaltungsgebühr in Euro
Jagdschein (für 1 Jahr)
35,00
Jagdschein (für 2 Jahre)
50,00
Jagdschein (für 3 Jahre)
65,00
Jagdschein für Jugendliche(für 1 Jahr)
20,00
Jagdschein für Jugendliche(für 2 Jahre)
30,00
Jagdschein für Jugendliche(für 3 Jahre)
35,00
Tagesjagdschein
15,00
Tagesjagdschein (für Ausländer)
15,00
Falknerjagdschein (für 1 Jahr)
20,00
Falknerjagdschein (für 2 Jahre)
30,00
Falknerjagdschein (für 3 Jahre)
35,00
Falknerjagdschein für Jugendliche(für 1 Jahr)
15,00
Falknerjagdschein für Jugendliche(für 2 Jahre)
20,00
Falknerjagdschein für Jugendliche(für 3 Jahre)
25,00
Tagesfalknerjagdschein
15,00
Jahresjagdschein/Ersatz
30,00
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
-
- Münsterstraße 14
- 33428 Harsewinkel
-
- Telefon:
05247 935-200 - E-Mail:
buergerbuero@harsewinkel.de
- Telefon:
-