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Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW
Beschreibung
Allgemeine InformationenLastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Anhänger hinter LKW (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren.
Details sind auch im Merkblatt zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot der IHK dargestellt.
In der Hauptreisezeit im Sommer vom 01.07. bis 31.08. besteht im übrigen für die gleichen Fahrzeuge an Samstagen in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr ein Fahrverbot auf vielen Autobahnen.
Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von z. B.:
- frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen
- frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen
- frischen Fischen und frischen Fischerzeugnissen
- leicht verderblichem Obst und Gemüse
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Es sind Einzel- oder Dauergenehmigungen möglich.
Die Genehmigung ist bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird. Flächendeckende Ausnahmegenehmigungen sind bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen, in deren Bezirk, die den Transport durchzuführende Person ihren Wohnort oder Sitz oder das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder seine Zweigniederlassung hat.
Die Genehmigung ist digital bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel zu beantragen. Bitte nutzen Sie dafür das auf dieser Seite verlinkte Onlineformulare "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen zur Durchführung von Transporten". Dafür registrieren Sie sich bitte bei der BundID. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier oder auf der Website der BundID.
Die Genehmigung ist im Original mitzuführen, sie wird gesiegelt per Post versandt. Eine Zustellung per E-Mail ist nicht möglich.
§§ 30, 46 Straßenverkehrsordnung
Antrag mit
- vollständigen Personalien
- Kennzeichen von Zugfahrzeug und ggf. Anhänger
- Abfahrts- und Zielort
- Angaben zur Ladung
- Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transports
- für Dauergenehmigung Dringlichkeitsbescheinigung der IHK (zu beantragen bei der IHK, Kontaktdaten finden Sie hier)
- Zeitraum
Die Antragstellung muss mindestens 5 Werktage vor der beabsichtigten Fahrt erfolgen.
30 € Einzelgenehmigung
100 € bis 250 € Dauergenehmigung/en
Überweisung
Onlinedienstleistung
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05247 935-160
- E-Mail:
- strassenverkehr@harsewinkel.de