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Verkehrshindernisse (Ausnahmegenehmigung)
Beschreibung
Allgemeine InformationenWenn öffentlicher Verkehrsraum, z.B. Straßen, Wege und Plätze, als Lagerplatz bzw. als Hindernis in Anspruch genommen werden soll, ist eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Dazu zählen Baumaterial, Geräte, Container, Werkstattwagen, mobile Toiletten, Arbeitsbühnen, Gerüste, Aufzüge oder ähnliches. Mit der Ausnahmegenehmigung wird gleichzeitig festgelegt, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist.
Die Ausnahmegenehmigung ist digital bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Harsewinkel zu beantragen. Bitte nutzen Sie dafür das auf dieser Seite verlinkte Onlineformulare "Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Verkehrshindernisse)". Dafür registrieren Sie sich bitte bei der BundID. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier oder auf der Website der BundID.
Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich.
1. Skizze, Plan oder Beschreibung mit Abmessungen zur Veranschaulichung
2. Zertifikat nach MVAS 99/ RSA 21
3. Handynummer des Verantwortlichen
30 € bis 120 € (bei hohem Aufwand Einzelberechnung und höhere Kosten möglich)
Onlinedienstleistung
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05247 935-160
- E-Mail:
- strassenverkehr@harsewinkel.de