BIS: Suche und Detail

Asylbewerberleistungsgesetz

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Leistungsbeschreibung
Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland besitzen, erhalten im Falle der Hilfebedürftigkeit soziale Leistungen nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Der leistungsberechtigte Personenkreis ergibt sich aus § 1 Asybewerberleistungsgesetz.

Die Leistungen werden auf Antrag gewährt. Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, werden unsere Mitarbeiterinnen im Einzelfall prüfen.

Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

Alternativ können Sie die auf dieser Seite verlinkte Onlinedienstleistung „Onlineantrag: Asylbewerberleistungsgesetz“ nutzen.  Über diesen Link gelangen Sie auf die Sozialplattform und können Ihren Antrag dort online stellen.

Um den Onlineantrag durchzuführen, ist eine Registrierung bei der BundID notwendig. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier oder auf der Website der BundID.



Bemerkungen

Öffnungszeiten Fachbereich Asyl:
 
Montag und Dienstag
von 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Mittwoch ist geschlossen.



Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen