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Aufenthaltstitel
Beschreibung
Allgemeine InformationenLeistungsbeschreibung
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung. Über die Aufenthaltsgenehmigung entscheidet die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh.
Arten von Aufenthaltsgenehmigungen:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltsgestattung
- Duldung
Antragstellung beim Bürgerbüro:
- Aufenthaltsgestattungen
- Duldungen
Außerdem können Sie im Bürgerbüro die Adressänderungen im elektronischem Aufenthaltstitel vornehmen lassen.
Antragstellung beim Kreis
- Aufenthaltserlaubnis, die grundsätzlich nur befristet ausgestellt wird
- Niederlassungserlaubnis, die unbefristet erteilt wird
Zuständig für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ist die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh.
elektronischer Aufenthaltstitel
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Münsterstraße 14
- 33428 Harsewinkel
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- Telefon:
05247 935-200 - E-Mail:
buergerbuero@harsewinkel.de
- Telefon:
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