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Bauen: Bauantrag

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Gundsätzlich benötigen Sie für alle baulichen Vorhaben (Errichtung, bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen, Abbruch) eine Baugenehmigung. Aufgrund von unterschiedlichen Anforderungen im Prüfumfang und der Bauvorlagen gibt es verschiedene Verfahren:  

  • das vereinfachte Genehmigungsverfahren als Regelverfahren
  • und die Genehmigung von großen Sonderbauten

Von diesem Grundsatz ausgenommen sind die in der Landesbauordnung genannten genehmigungsfreien Vorhaben und sogenannte freigestellte Wohngebäude. 

Die Baugenehmigung gilt drei Jahre und verschafft dem Bauherrn Rechtssicherheit. 

Die erteilte Bebauungsgenehmigung dient als rechtliche Absicherung im späteren Baugenehmigungsverfahren. Eine Ablehnung ist zwar ebenfalls gebührenpflichtig, erspart aber größere Kosten. 

Für Fragen und Informationen zu diesem Thema stehen Ihnen die nachstehend aufgeführten Mitarbeiter/Mitarbeiter der Stadtverwaltung Harsewinkel zur Verfügung.



Möchten Sie als Bauinteressent in Zweifelsfällen rechtsverbindlich und zu geringen Kosten geklärt haben, ob ihr Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, so sollten Sie einen Vorbescheid ("Bauvoranfrage") beantragen. Der Vorbescheid behält zwei Jahre seine Gültigkeit und kann auf Antrag verlängert werden.