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Bauen: Bauleitplanung
Beschreibung
Allgemeine InformationenDie Bauleitplanung ist im Baugesetzbuch geregelt und gliedert sich in zwei Ebenen:
- die vorbereitende (Flächennutzungsplanung) und
- die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung).
Der Flächennutzungsplan stellt die langfristigen planerischen Zielvorstellungen der Stadt Harsewinkel, in Form der Nutzungsarten (z.B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Grünflächen), für das gesamte Stadtgebiet dar. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und stellt eine kommunale Satzung dar. Der Bebauungsplan setzt fest, welche Bodennutzungen in seinem Geltungsbereich zulässig bzw. unzulässig sind. Somit bestimmt er über die Ausnutzung des Grundeigentums. Bei einer Neuaufstellung eines Bebauungsplanes stellt die Planung die Voraussetzung für die Schaffung einer städtebaulich geordneten Entwicklung dar.
Möchten Sie sich an aktuellen Bebauungsplan- oder Flächennutzungsplanänderungsverfahren beteiligen oder haben Sie Fragen zu Bebauungsplänen? Wir beraten Sie gern!
Zuständige Einrichtungen
- Fachgruppe 3.1: Hochbau, Planung, Bauverwaltung, Liegenschaften
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- Münsterstraße 14
- 33428 Harsewinkel
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05247 935-124
- E-Mail:
- markus.ehrlich@harsewinkel.de