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Bauen: Bebauungsplan
Beschreibung
Allgemeine InformationenDer Bebauungsplan ist eine wichtige Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen bzw. für Freistellungen von der Baugenehmigung. Er setzt beispielsweise die Art und das Maß der baulichen Nutzung fest. Zudem enthält er rechtsverbindliche Festsetzungen über die Nutzungsart, die Geschossigkeit, die Bebauungsdichte und die Überbauung.
Ferner bildet er die Grundlage für weitere zum Vollzug des Baugesetzbuches erforderliche Maßnahmen, z.B. für Erschließungsmaßnahmen. Der Bebauungsplan wird als Satzung vom Rat der Stadt Harsewinkel beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer und auch alle Behörden rechtsverbindlich. In der Fachgruppe 3.1 - Bauverwaltung, Planung -können Bebauungspläne während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Zuständige Einrichtungen
- Fachgruppe 3.1: Hochbau, Planung, Bauverwaltung, Liegenschaften
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- Münsterstraße 14
- 33428 Harsewinkel
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05247 935-124
- E-Mail:
- markus.ehrlich@harsewinkel.de