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Führerschein
Beschreibung
Allgemeine InformationenSie können im Bürgerbüro die Ausstellung eines EU-Führerscheines anstelle des vorhandenen nationalen Führerscheines beantragen.
Fahrer/innen von Lkw´s und Bussen, die in den EU-Führerschein die Schlüsselzahl 95 eintragen lassen möchten, wenden sich bitte direkt an die Führerscheinstelle. Eine Beantragung im Bürgerbüro ist nicht möglich.
Den aktuellen nationalen Führerschein und ein biometrisches Lichtbild.
1. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrererlaubnisinhabers/-inhaberin | Tag, bis zum dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 10.01.2025 |
2. Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein um |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
* Fahrererlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Nach Ablauf der o.g. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig.
- 30,30 € Ausstellung eines EU-Führerscheines inklusive Direktversand
- 43,90 € Ausstellung eines EU-Führerscheines in Verbindung mit erforderlichen medizinischen Gutachten (Arzt/Augenarzt)
- 46,30 € Ausstellung eines EU-Führerscheines bei Verlust/Diebstahl inklusive Direktversand
- 44,00 € Ausstellung einer Fahrerkarte
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Münsterstraße 14
- 33428 Harsewinkel
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- Telefon:
05247 935-200 - E-Mail:
buergerbuero@harsewinkel.de
- Telefon:
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